Nachholbildung nach Art. 32 BBV

Sie haben noch keinen Abschluss I+D, arbeiten aber in einem  I+D Betrieb? Erfüllen Sie nachfolgende Voraussetzungen, bietet die gibb Berufsfachschule Bern hierfür eine Lösung:

  • Berufserfahrung von mind. 5 Jahren
  • davon 3 Jahre im Bereich Archiv, Bibliothek oder Dokumentation
  • 100%-Pensum        

Mit der Nachholbildung gemäss gibb-Konzept nach Art. 32 Berufsbildungsverordnung (BBV) kommen Sie zum Abschluss Fachfrau/Fachmann Information und Dokumentation EFZ.

EFZ I+D

Das EFZ I+D ist eine dreijährige Lehre mit beruflicher Praxis in einer Bibliothek, einem Archiv oder einer Dokumentationsstelle. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss der Berufsmaturität und einem anschliessendem Fachhochschulstudium.